INFORMATION FÜR MITGLIEDER

BETRIFFT: BEZAHLUNG DES MITGLIEDSBEITRAGES

 

Wir ersuchen Sie, den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu bezahlen, weil wir sonst keine entsprechende

Rabattauszahlung an Sie durchführen können.

Wir bitten Sie den Jahresmitgliedsbeitrag (15 € ) immer erst im Jänner mittels zugeschicktem Zahlschein 

einzuzahlen, da es vorher in unserem Rechnungssystem keine Möglichkeit der Erfassung gibt.

Vorher einbezahlte Beträge müssen daher an Sie rücküberwiesen werden.

Wird der Mitgliedsbeitrag bis zum Halbjahr nicht bezahlt, erfolgt im Juli keine Rabattauszahlung. 

Eine Einzahlung bis zur 1. November Woche ermöglicht dann eine Rabattauszahlung im Jänner

des Folgejahres für das gesamte Jahr.

Wir ersuchen alle Mitglieder beim  Gutscheinverkauf die gültige Mitgliedskarte vorzuweisen.

 

Wir bedanken uns für die Treue zum Lehrerhausverein und hoffen, dass

Sie im nächsten Jahr wieder alle Vorteile des Lehrerhausvereins nützen.    

                   

 

 

 

WICHTIGE MITTEILUNGEN

 

  

Die Rabattauszahlung erfolgt 2x jährlich

Abrechnung Ende Juni 2025-Auszahlung Juli 2025 - Abrechnung Ende Dezember-Auszahlung Jänner 2026

 

 

Firmen, die noch nach der alten Methode eingetragen und dann mit uns abgerechnet haben wurden auf Rabattsofortabzug umgestellt. Sie erhalten daher dort ihren Rabatt sofort beim Einkauf abgezogen (Mitgliedskarte vorweisen).

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 EURO

 

 

GUTSCHEINFIRMEN FÜR UNSERE MITGLIEDER:

REWE Gutscheinkarte zu € 50,- und € 100,- ( einzulösen bei Billa,Merkur, Penny, Bipa und Adeg )

SPAR - Gutscheinkarte zu € 10,- und € 50,- (einzulösen bei Spar, Interspar, Eurospar und Hervis ) 

 

 

 

GUTSCHEINE vom STADION CENTER zu € 5,- und € 10,-

Diese Gutscheine können in jedem der 70 Geschäfte 

(verschiedene Branchen) eingelöst werden.

 

 

GUTSCHEINKARTEN von PALMERS Gutscheinkarte zu € 10,-

 

GUTSCHEINKARTEN von LIDL - Gutscheinkarte zu € 10,- und € 50,-

 

GUTSCHEINKARTEN  von C & A zu € 50,-

 

GUTSCHEINKARTEN von MÜLLER zu € 50,-

 

Bei uns ist nur Barzahlung möglich, wir bitten um Verständnis dass wir keine EC und Kreditkarten akzeptieren können.

 

 

 

 

 

 

 

MITTEILUNG DER VEREINSLEITUNG !!!

 

ES GIBT FÜR ALLE MITGLIEDER DES LHV

NUR MEHR EINE MITGLIEDSKARTE.

            

                   ZUSENDUNG  DER NEUEN MITGLIEDSKARTE

                   ERST NACH EINZAHLUNG DES  MITGLIEDSBEITRAGES.

                   MITGLIEDSBEITRAG 15 Euro. Zahlschein wird im Jänner  

                   2025 ausgeschickt. 

                   ACHTUNG: Mitgliedsbeitrag muss eingezahlt werden, er wird 

                   nicht mehr vom Rabatt abgezogen.

    

                 Sollten Sie größere Gutscheinmengen benötigen ( ab € 1.500,- ) ersuchen wir um vorherigen Anruf in unserer Kanzlei.

                        DER GUTSCHEINVERSAND INNERHALB WIENS IST NICHT mehr  MÖGLICH!!!!

                        Für die Bundesländer ist der Gutscheinversand weiterhin aufrecht.

 

                  ACHTUNG: Bei Bestellung von größeren Gutscheinmengen beachten Sie bitte: 

                                         Anruf in der Kanzlei, Gutscheinversand über die Post ( nur Bundesländer )

 

VERSANDGEBÜHREN

 

 

                                0  -      600 €  =  1 Paket   =  4,- €

                                                                                                                           601 -  1.200 € = 2 Pakete =  8,- €

                                                                                                                        1.201 -  1.800 € = 3 Pakete = 12,- €

                                                                                                                        1.801 -  2.400 € = 4 Pakete = 16,- €

                                                                                                                        2.401 -  3.000 € = 5 Pakete = 20,- €

                                                                                                                        3.001 -  3.600 € = 6 Pakete = 24,- €

 

Bitte diese Gebühren bei Bestellungen mitüberweisen !!!

                                                                                     

 

 

                                                                                                              

 

 

                 

                                                                                                    Öffnungszeiten Kanzlei Lehrerhausverein  

 

Mo-Do 9-12 Uhr 30

und 13 – 16 Uhr

 

Freitag kein Parteienverkehr

 

An Fenstertagen bleibt die Kanzlei geschlossen !!! 

 

 

                                                                                                   

Telefon Nummer: 01/409 25 14

E-Mail: office@lhv.at

 

 

Der Beitritt beim LHV ist ab sofort auch über Internet möglich, nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.lhv.at.

 

 

UNSERE BANKVERBINDUNG lautet: IBAN: AT50 2011 1288 1287 1601

                                                                       BIC: GIBAATWWXXX 

 

                                                                       

 

Bitte KEINE Änderungen oder Mitteilungen auf Zahlscheinen vornehmen!

 

 Austritte müssen schriftlich erfolgen ( bis spätestens 30. November in der Kanzlei

 einlangen ), Ebenso alle Änderungen wie Name, Adresse, Kontonummer, Bankleitzahl.

 

 

 

 

 

 

 

 

AUSZUG AUS UNSEREN NEUEN VEREINSSTATUTEN

 

 

Seit 2002 gibt es ein neues Vereinsgesetz. Die Statuten des LHV mussten unter Berücksichtigung der neuen

Bestimmungen des Gesetzes überarbeitet und aktualisiert werden. Die neuen Satzungen müssen bei der

Vereinsbehörde Bundespolizeidirektion Wien eingereicht und genehmigt werden. Seit der Jahreshaupt-

versammlung am 9. Juni 2005 liegen die neuen Statuten zur Einsicht auf und werden den Mitgliedern zur

 Abstimmung vorgelegt.

 

1.)    Der Verein führt den Namen Lehrerhausverein in Wien. Er hat seinen Sitz in Wien 1080,

        Josefsgasse 12 und  erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf die Bundesländer Wien, N.Ö.

        Burgenland.

 

2.)    Arten der Mitgliedschaft. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche

und Ehrenmitgliedern. Ordentliche Mitglieder – Beteiligung an der Vereinsarbeit,

außerordentliche Mitglieder- Förderung des Vereins z.B. Zahlung von erhöhten Mitgliedsbeiträgen

oder Spenden. Ehrenmitglieder – besondere Verdienste um den Verein, Ernennung auf  Antrag des

Vorstandes in der Generalversammlung. Mitglieder können werden: Alle aktiven oder im Ruhestand

befindliche Lehrer/innen, Kindergärtnerinnen, Lehrpersonen in der Schulaufsicht, deren Witwen

und Waisen, Studenten der Pädag. Außerordentliche Mitglieder – Nichtangehörige des

Lehrerstandes. Für alle gilt die Verpflichtung den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Über die Aufnahme

von Mitgliedern entscheidet der Vorstand in Wien.

 

3.)    Beendigung der Mitgliedschaft durch Tod, freiwilligen Austritt (schriftlich nur mit 31.12. des Jahres,

mindestens  3 Monate vorher Meldung (Datum des Poststempels) oder durch Ausschluss.

 

4.)    Rechte und Pflichten der Mitglieder : Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Hauptversammlung

        festgelegten Mitglieds- Beitrag zu entrichten. 1. Die Mitglieder sind berechtigt an allen

        Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.

        Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den

        ordentlichen und Ehrenmitgliedern zu. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins

        nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins

        Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu

        beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung ( bis 31.3.

        des laufenden Jahres ) der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der General-

        versammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.   

                                                                                                                                                                                            

 

           

                            

 

 

 

 

                                         HOTEL PENSION LEHRERHAUS

 

!   Angebot für Mitglieder gegen Vorweis der gültigen Karte.

   

   Die Leitung des Lehrerhausvereins möchte Sie über die Verpachtung mit 1.3.2010 der Pension

   Lehrerhaus informieren, und zwar an die Hotelbetriebs Ges.m.b.H vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Bracke,

   Hasenauerstraße 12, 1190 Wien.

   Dieser Beschluss wurde nach reiflicher Überlegung und langen fachlichen Beratungen mit der Wirtschaftskammer, einem   

   Rechtsanwalt und anderen Fachleuten aus derzeitiger Sicht zum Vorteil des Vereins gefasst.

   Die Pension bleibt weiterhin Eigentum des Lehrerhausvereins, es gilt für Mitglieder wie bisher gegen Vorweis der 

   gültigen Mitgliedskarte bei Übernachtung 5% Rabatt.

 

   

 

 

   

 

 

Zurück