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Lehrerhausverein
in Wien
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Wichtige
Mitteilungen
Die Rabattauszahlung erfolgt ab 2011 2x
jährlich
Abrechnung Ende Juni 2011-Auszahlung Juli 2011
Abrechnung Ende Dezember-Auszahlung Jänner/Februar 2012
Firmen, die noch nach der alten Methode
eingetragen und dann mit uns abgerechnet haben wurden auf Rabattsofortabzug umgestellt.
Sie erhalten daher dort ihren Rabatt sofort beim Einkauf abgezogen
(Mitgliedskarte vorweisen).
Der Mitgliedsbeitrag ab 2012 beträgt 15 €.
GUTSCHEINFIRMEN FÜR UNSERE MITGLIEDER:
REWE ( einzulösen bei Billa, Merkur, Penny Markt, und Bipa), SPAR, ZIELPUNKT, VÖGELE.
GUTSCHEINE vom STADION CENTER
Diese Gutscheine können in jedem der 70 Geschäfte
(verschiedene Branchen) eingelöst werden.
GUTSCHEINE vom GLORIA THEATER
Theater, Kabarett und Variete.
MITTEILUNG
DER VEREINSLEITUNG !!!
ES GIBT
FÜR ALLE MITGLIEDER DES LHV
NUR
MEHR EINE MITGLIEDSKARTE.
ZUSENDUNG DER NEUEN MITGLIEDSKARTE
ERST NACH EINZAHLUNG DES
MITGLIEDSBEITRAGES.
MITGLIEDSBEITRAG NEU 15 Euro. Zahlschein wird im
Dezember 2011 ausgeschickt.
ACHTUNG: Mitgliedsbeitrag muss eingezahlt werden, er wird
nicht mehr vom Rabatt abgezogen.
Sollten Sie größere Gutscheinmengen benötigen ( ab
€ 1.500,- ) ersuchen wir um vorherigen Anruf in unserer Kanzlei.
DER GUTSCHEINVERSAND INNERHALB WIENS IST NICHT
mehr MÖGLICH!!!!
Für die Bundesländer ist der Gutscheinversand
weiterhin aufrecht.
Öffnungszeiten Kanzlei Lehrerhausverein
Mo-Do 9-12 Uhr 30 und 13-16 Uhr
Freitag kein Parteienverkehr
Telefon Nummer: 01/409 25 14 Fax: 01/409 25
14/700
E-Mail: office@lhv.at
An Fenstertagen bleibt die Kanzlei geschlossen.
Der Beitritt beim LHV ist ab sofort auch über
Internet möglich, nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.lhv.at.
UNSERE BANKVERBINDUNG lautet: Erste Bank
Kontonummer 28812871601,
Bankleitzahl: 20111
Austritte müssen schriftlich erfolgen (
bis spätestens 30. November in der Kanzlei
einlangen ), Ebenso
alle Änderungen wie Name, Adresse, Kontonummer, Bankleitzahl.
Pro Gutscheinversand ist generell € 4,- an
Versandspesen zu bezahlen, unabhängig vom Bestellwert !!!!!
Anstatt eines
Wertbriefes werden je nach Höhe der Bestellung 2-3 Sendungen eingeschrieben
geschickt.
Seit 2002 gibt
es ein neues Vereinsgesetz. Die Statuten des LHV mussten unter Berücksichtigung
der neuen
Bestimmungen
des Gesetzes überarbeitet und aktualisiert werden. Die neuen Satzungen müssen
bei der
Vereinsbehörde
Bundespolizeidirektion Wien eingereicht und genehmigt werden. Seit der
Jahreshaupt-
versammlung am
9. Juni 2005 liegen die neuen Statuten zur Einsicht auf und werden den
Mitgliedern zur
Abstimmung vorgelegt.
1.) Der Verein führt den Namen Lehrerhausverein in Wien. Er hat seinen Sitz in
Wien 1080,
Josefsgasse 12 und erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf
die Bundesländer Wien, N.Ö.
Burgenland.
2.) Arten der Mitgliedschaft. Die Mitglieder des Vereins
gliedern sich in ordentliche, außerordentliche
und Ehrenmitgliedern. Ordentliche
Mitglieder – Beteiligung an der Vereinsarbeit,
außerordentliche
Mitglieder- Förderung des Vereins z.B. Zahlung von erhöhten Mitgliedsbeiträgen
oder Spenden.
Ehrenmitglieder – besondere Verdienste um den Verein, Ernennung auf Antrag des
Vorstandes in der
Generalversammlung. Mitglieder können werden: Alle aktiven oder im Ruhestand
befindliche
Lehrer/innen, Kindergärtnerinnen, Lehrpersonen in der Schulaufsicht, deren
Witwen
und Waisen, Studenten
der Pädag. Außerordentliche Mitglieder – Nichtangehörige des
Lehrerstandes. Für alle
gilt die Verpflichtung den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Über die Aufnahme
von Mitgliedern
entscheidet der Vorstand in Wien.
3.)
Beendigung
der Mitgliedschaft durch
Tod, freiwilligen Austritt (schriftlich nur mit 31.12. des Jahres,
mindestens 3 Monate vorher Meldung (Datum des
Poststempels) oder durch Ausschluss.
4.) Rechte und Pflichten der Mitglieder : Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von
der Hauptversammlung
festgelegten Mitglieds- Beitrag zu entrichten. 1. Die Mitglieder sind
berechtigt an allen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des
Vereins zu beanspruchen.
Das
Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht
steht nur den
ordentlichen und Ehrenmitgliedern zu. 2. Die Mitglieder sind
verpflichtet, die Interessen des Vereins
nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen
und der Zweck des Vereins
Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die
Beschlüsse der Vereinsorgane zu
beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur
pünktlichen Zahlung ( bis 31.3.
des
laufenden Jahres ) der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der
General-
versammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
HOTEL PENSION LEHRERHAUS
! Angebot für Mitglieder gegen Vorweis der
gültigen Karte.
Die Leitung des Lehrerhausvereins möchte
Sie über die Verpachtung mit 1.3.2010 der Pension
Lehrerhaus informieren, und zwar an die
Hotelbetriebs Ges.m.b.H vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Bracke,
Hasenauerstraße 12,
1190 Wien.
Dieser Beschluss wurde nach reiflicher
Überlegung und langen fachlichen Beratungen mit der Wirtschaftskammer,
einem
Rechtsanwalt und anderen Fachleuten aus
derzeitiger Sicht zum Vorteil des Vereins gefasst.
Die Pension bleibt weiterhin Eigentum des
Lehrerhausvereins, es gilt für Mitglieder wie bisher gegen Vorweis der
gültigen Mitgliedskarte bei Übernachtung 5%
Rabatt.