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INFORMATION FÜR MITGLIEDER
BETRIFFT: BEZAHLUNG DES
MITGLIEDSBEITRAGES
Wir ersuchen
Sie, den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu bezahlen, weil wir sonst keine
entsprechende
Rabattauszahlung
an Sie durchführen können.
Wir bitten Sie
den Jahresmitgliedsbeitrag (15 € ) immer erst im Jänner mittels zugeschicktem
Zahlschein
einzuzahlen, da
es vorher in unserem Rechnungssystem keine Möglichkeit der Erfassung gibt.
Vorher
einbezahlte Beträge müssen daher an Sie rücküberwiesen werden.
Wird der
Mitgliedsbeitrag bis zum Halbjahr nicht bezahlt, erfolgt im Juli keine
Rabattauszahlung.
Eine Einzahlung
bis zur 1. November Woche ermöglicht dann eine Rabattauszahlung im Jänner
des Folgejahres
für das gesamte Jahr.
Wir ersuchen
alle Mitglieder beim Gutscheinverkauf
die gültige Mitgliedskarte vorzuweisen.
Wir bedanken uns
für die Treue zum Lehrerhausverein und hoffen, dass
Sie im nächsten
Jahr wieder alle Vorteile des Lehrerhausvereins nützen.
WICHTIGE MITTEILUNGEN
Die Rabattauszahlung erfolgt 2x jährlich
Abrechnung Ende Juni 2025-Auszahlung Juli 2025
- Abrechnung Ende Dezember-Auszahlung Jänner 2026
Firmen, die noch nach der alten Methode
eingetragen und dann mit uns abgerechnet haben wurden auf Rabattsofortabzug
umgestellt. Sie erhalten daher dort ihren Rabatt sofort beim Einkauf abgezogen
(Mitgliedskarte vorweisen).
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 15 EURO
GUTSCHEINFIRMEN
FÜR UNSERE MITGLIEDER:
REWE Gutscheinkarte zu € 50,- und € 100,- ( einzulösen bei
Billa,Merkur, Penny, Bipa und Adeg )
SPAR - Gutscheinkarte zu € 10,- und €
50,- (einzulösen bei Spar, Interspar, Eurospar und Hervis )
GUTSCHEINE vom STADION CENTER zu € 5,- und € 10,-
Diese Gutscheine können in jedem der 70 Geschäfte
(verschiedene Branchen) eingelöst werden.
GUTSCHEINKARTEN von PALMERS
Gutscheinkarte zu € 10,-
GUTSCHEINKARTEN von LIDL -
Gutscheinkarte zu € 10,- und € 50,-
GUTSCHEINKARTEN von C & A zu € 50,-
GUTSCHEINKARTEN von MÜLLER zu € 50,-
Bei uns ist nur Barzahlung möglich, wir
bitten um Verständnis dass wir keine EC und Kreditkarten akzeptieren können.
MITTEILUNG
DER VEREINSLEITUNG !!!
ES GIBT
FÜR ALLE MITGLIEDER DES LHV
NUR
MEHR EINE MITGLIEDSKARTE.
ZUSENDUNG DER NEUEN MITGLIEDSKARTE
ERST NACH EINZAHLUNG DES
MITGLIEDSBEITRAGES.
MITGLIEDSBEITRAG 15 Euro. Zahlschein wird im Jänner
2025 ausgeschickt.
ACHTUNG: Mitgliedsbeitrag muss eingezahlt werden, er wird
nicht mehr vom Rabatt abgezogen.
Sollten Sie größere Gutscheinmengen benötigen ( ab € 1.500,- ) ersuchen
wir um vorherigen Anruf in unserer Kanzlei.
DER GUTSCHEINVERSAND INNERHALB
WIENS IST NICHT mehr MÖGLICH!!!!
Für die Bundesländer
ist der Gutscheinversand weiterhin aufrecht.
ACHTUNG: Bei Bestellung von größeren
Gutscheinmengen beachten Sie bitte:
Anruf in der Kanzlei,
Gutscheinversand über die Post ( nur Bundesländer )
VERSANDGEBÜHREN
0 -
600 € = 1 Paket
= 4,- €
601
- 1.200 € = 2 Pakete = 8,- €
1.201 - 1.800 € = 3 Pakete = 12,-
€
1.801
- 2.400 € = 4 Pakete = 16,- €
2.401 - 3.000 € = 5 Pakete = 20,- €
3.001 - 3.600 € = 6 Pakete = 24,-
€
Bitte diese Gebühren bei Bestellungen mitüberweisen !!!
Öffnungszeiten
Kanzlei Lehrerhausverein
Mo-Do 9-12 Uhr 30
und 13 – 16 Uhr
Freitag kein Parteienverkehr
An Fenstertagen bleibt die Kanzlei geschlossen !!!
Telefon Nummer: 01/409 25 14
E-Mail: office@lhv.at
Der Beitritt beim LHV ist ab sofort auch über
Internet möglich, nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.lhv.at.
UNSERE BANKVERBINDUNG lautet: IBAN: AT50 2011 1288
1287 1601
BIC: GIBAATWWXXX
Austritte müssen schriftlich erfolgen ( bis
spätestens 30. November in der Kanzlei
einlangen ), Ebenso
alle Änderungen wie Name, Adresse, Kontonummer, Bankleitzahl.
Seit 2002 gibt
es ein neues Vereinsgesetz. Die Statuten des LHV mussten unter Berücksichtigung
der neuen
Bestimmungen des
Gesetzes überarbeitet und aktualisiert werden. Die neuen Satzungen müssen bei
der
Vereinsbehörde
Bundespolizeidirektion Wien eingereicht und genehmigt werden. Seit der
Jahreshaupt-
versammlung am
9. Juni 2005 liegen die neuen Statuten zur Einsicht auf und werden den
Mitgliedern zur
Abstimmung vorgelegt.
1.) Der Verein führt den Namen Lehrerhausverein in Wien. Er hat seinen Sitz in
Wien 1080,
Josefsgasse 12 und erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf
die Bundesländer Wien, N.Ö.
Burgenland.
2.) Arten der Mitgliedschaft. Die Mitglieder des Vereins
gliedern sich in ordentliche, außerordentliche
und Ehrenmitgliedern.
Ordentliche Mitglieder – Beteiligung an der Vereinsarbeit,
außerordentliche
Mitglieder- Förderung des Vereins z.B. Zahlung von erhöhten Mitgliedsbeiträgen
oder Spenden.
Ehrenmitglieder – besondere Verdienste um den Verein, Ernennung auf Antrag des
Vorstandes in der
Generalversammlung. Mitglieder können werden: Alle aktiven oder im Ruhestand
befindliche
Lehrer/innen, Kindergärtnerinnen, Lehrpersonen in der Schulaufsicht, deren
Witwen
und Waisen, Studenten
der Pädag. Außerordentliche Mitglieder – Nichtangehörige des
Lehrerstandes. Für alle
gilt die Verpflichtung den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Über die Aufnahme
von Mitgliedern
entscheidet der Vorstand in Wien.
3.)
Beendigung
der Mitgliedschaft durch
Tod, freiwilligen Austritt (schriftlich nur mit 31.12. des Jahres,
mindestens 3 Monate vorher Meldung (Datum des
Poststempels) oder durch Ausschluss.
4.)
Rechte und Pflichten der Mitglieder : Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der
Hauptversammlung
festgelegten Mitglieds- Beitrag zu entrichten. 1. Die Mitglieder sind
berechtigt an allen
Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des
Vereins zu beanspruchen.
Das
Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht
steht nur den
ordentlichen und Ehrenmitgliedern zu. 2. Die Mitglieder sind
verpflichtet, die Interessen des Vereins
nach
Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck
des Vereins
Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die
Beschlüsse der Vereinsorgane zu
beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur
pünktlichen Zahlung ( bis 31.3.
des
laufenden Jahres ) der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der
General-
versammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
HOTEL PENSION LEHRERHAUS
! Angebot für Mitglieder gegen Vorweis der
gültigen Karte.
Die Leitung des Lehrerhausvereins möchte Sie
über die Verpachtung mit 1.3.2010 der Pension
Lehrerhaus informieren, und zwar an die
Hotelbetriebs Ges.m.b.H vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Bracke,
Hasenauerstraße 12,
1190 Wien.
Dieser Beschluss wurde nach reiflicher
Überlegung und langen fachlichen Beratungen mit der Wirtschaftskammer,
einem
Rechtsanwalt und anderen Fachleuten aus
derzeitiger Sicht zum Vorteil des Vereins gefasst.
Die Pension bleibt weiterhin Eigentum des
Lehrerhausvereins, es gilt für Mitglieder wie bisher gegen Vorweis der
gültigen Mitgliedskarte bei Übernachtung 5%
Rabatt.