Lehrerhausverein in Wien

 

 

 

 

 

                                                           

                   

 

 

Wichtige Mitteilungen

 

 

  

Die Rabattauszahlung erfolgt ab 2011 2x jährlich

Abrechnung Ende Juni 2011-Auszahlung Juli 2011 Abrechnung Ende Dezember-Auszahlung Jänner/Februar 2012

 

Firmen, die noch nach der alten Methode eingetragen und dann mit uns abgerechnet haben wurden auf Rabattsofortabzug umgestellt. Sie erhalten daher dort ihren Rabatt sofort beim Einkauf abgezogen (Mitgliedskarte vorweisen).

 

Der Mitgliedsbeitrag ab 2012 beträgt 15 €.

 

 

GUTSCHEINFIRMEN FÜR UNSERE MITGLIEDER:

REWE ( einzulösen bei Billa, Merkur, Penny Markt, und Bipa), SPAR, ZIELPUNKT, VÖGELE.

 

 

GUTSCHEINE vom STADION CENTER

Diese Gutscheine können in jedem der 70 Geschäfte 

(verschiedene Branchen) eingelöst werden.

 

GUTSCHEINE vom GLORIA THEATER

Theater, Kabarett und Variete.

 

 

 

 

MITTEILUNG DER VEREINSLEITUNG !!!

 

ES GIBT FÜR ALLE MITGLIEDER DES LHV

NUR MEHR EINE MITGLIEDSKARTE.

             

           ZUSENDUNG  DER NEUEN MITGLIEDSKARTE

             ERST NACH EINZAHLUNG DES  MITGLIEDSBEITRAGES.

             MITGLIEDSBEITRAG NEU 15 Euro. Zahlschein wird im 

             Dezember 2011 ausgeschickt. 

             ACHTUNG: Mitgliedsbeitrag muss eingezahlt werden, er wird 

             nicht mehr vom Rabatt abgezogen.

    

Sollten Sie größere Gutscheinmengen benötigen ( ab € 1.500,- ) ersuchen wir um vorherigen Anruf in unserer Kanzlei.

DER GUTSCHEINVERSAND INNERHALB WIENS IST NICHT mehr  MÖGLICH!!!!

Für die Bundesländer ist der Gutscheinversand weiterhin aufrecht.

 

                  

                                                                                      Öffnungszeiten Kanzlei Lehrerhausverein  

 

Mo-Do 9-12 Uhr 30 und 13-16 Uhr

 

Freitag kein Parteienverkehr

 

 

                                                                                                   

Telefon Nummer: 01/409 25 14 Fax: 01/409 25 14/700  

E-Mail: office@lhv.at

An Fenstertagen bleibt die Kanzlei geschlossen.

 

Der Beitritt beim LHV ist ab sofort auch über Internet möglich, nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.lhv.at.

 

 

UNSERE BANKVERBINDUNG lautet: Erste Bank Kontonummer 28812871601,

Bankleitzahl: 20111

 

                                                                            

 

Bitte KEINE Änderungen oder Mitteilungen auf Zahlscheinen vornehmen!

 

 Austritte müssen schriftlich erfolgen ( bis spätestens 30. November in der Kanzlei

 einlangen ), Ebenso alle Änderungen wie Name, Adresse, Kontonummer, Bankleitzahl.

 

Pro Gutscheinversand ist generell € 4,- an Versandspesen zu bezahlen, unabhängig vom Bestellwert !!!!!

Anstatt eines Wertbriefes werden je nach Höhe der Bestellung 2-3 Sendungen eingeschrieben

geschickt.

 

 

 

 

 

 

 

AUSZUG AUS UNSEREN NEUEN VEREINSSTATUTEN

 

 

Seit 2002 gibt es ein neues Vereinsgesetz. Die Statuten des LHV mussten unter Berücksichtigung der neuen

Bestimmungen des Gesetzes überarbeitet und aktualisiert werden. Die neuen Satzungen müssen bei der

Vereinsbehörde Bundespolizeidirektion Wien eingereicht und genehmigt werden. Seit der Jahreshaupt-

versammlung am 9. Juni 2005 liegen die neuen Statuten zur Einsicht auf und werden den Mitgliedern zur

 Abstimmung vorgelegt.

 

1.)      Der Verein führt den Namen Lehrerhausverein in Wien. Er hat seinen Sitz in Wien 1080,

        Josefsgasse 12 und  erstreckt seine Tätigkeit hauptsächlich auf die Bundesländer Wien, N.Ö.

        Burgenland.

 

2.)      Arten der Mitgliedschaft. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche

und Ehrenmitgliedern. Ordentliche Mitglieder – Beteiligung an der Vereinsarbeit,

außerordentliche Mitglieder- Förderung des Vereins z.B. Zahlung von erhöhten Mitgliedsbeiträgen

oder Spenden. Ehrenmitglieder – besondere Verdienste um den Verein, Ernennung auf  Antrag des

Vorstandes in der Generalversammlung. Mitglieder können werden: Alle aktiven oder im Ruhestand

befindliche Lehrer/innen, Kindergärtnerinnen, Lehrpersonen in der Schulaufsicht, deren Witwen

und Waisen, Studenten der Pädag. Außerordentliche Mitglieder – Nichtangehörige des

Lehrerstandes. Für alle gilt die Verpflichtung den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Über die Aufnahme

von Mitgliedern entscheidet der Vorstand in Wien.

 

3.)      Beendigung der Mitgliedschaft durch Tod, freiwilligen Austritt (schriftlich nur mit 31.12. des Jahres,

mindestens  3 Monate vorher Meldung (Datum des Poststempels) oder durch Ausschluss.

 

4.)     Rechte und Pflichten der Mitglieder : Jedes Mitglied ist verpflichtet, den von der Hauptversammlung

        festgelegten Mitglieds- Beitrag zu entrichten. 1. Die Mitglieder sind berechtigt an allen

        Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.

        Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den

        ordentlichen und Ehrenmitgliedern zu. 2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins

        nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins

        Schaden erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu

        beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung ( bis 31.3.

        des laufenden Jahres ) der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der General-

        versammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.   

                                                                                                                                                                                           

 

            

                            

 

 

 

 

                                         HOTEL PENSION LEHRERHAUS

 

!   Angebot für Mitglieder gegen Vorweis der gültigen Karte.

   

   Die Leitung des Lehrerhausvereins möchte Sie über die Verpachtung mit 1.3.2010 der Pension

   Lehrerhaus informieren, und zwar an die Hotelbetriebs Ges.m.b.H vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Bracke,

   Hasenauerstraße 12, 1190 Wien.

   Dieser Beschluss wurde nach reiflicher Überlegung und langen fachlichen Beratungen mit der Wirtschaftskammer, einem   

   Rechtsanwalt und anderen Fachleuten aus derzeitiger Sicht zum Vorteil des Vereins gefasst.

   Die Pension bleibt weiterhin Eigentum des Lehrerhausvereins, es gilt für Mitglieder wie bisher gegen Vorweis der 

   gültigen Mitgliedskarte bei Übernachtung 5% Rabatt.

 

   

 

 

   

 

 

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